19.05.2026
Rechtliche Probleme des Schienentransports
Die Eisenbahngesellschaften stehen in einem harten Abwehrkampf gegen die von Jahr zu Jahr weiter zunehmende
Konkurrenz des Güterkraftverkehrs auf der Straße.
Die Lokomotive hatte das Pech, etwa 70 Jahre vor dem Kraftwagen entdeckt worden zu sein. Das belastet sie nicht
nur bis heute mit juristischem Ballast und mit einer übertriebenen gesetzlichen Reglementierung aus längst
überwundenen, für technische Fragen noch gänzlich unaufgeschlossenen Zeiten, sondern führte auch zu einem
Missbrauch der Eisenbahn insofern, als in den ersten sieben oder acht Jahrzehnten unserer Eisenbahnzeit fast jedes
Dorf seine Eisenbahn bekam.
Wäre das Automobil schon 1835 auf der Landstraße erschienen, woran übrigens nach der Erfindung des
Dampfwagens
viele Ingenieure gedacht und sogar gearbeitet haben, dann hätte man sich wohl gehütet, Deutschland mit einem so
dichten Schienennetz zu überziehen. Zahlreiche Nebenbahnen und
Kleinbahnen,
die es heute bei uns gibt, sind jetzt nicht nur der eigentlich unrentable Teil der Eisenbahn, sondern auch
verantwortlich dafür, dass die Öffentlichkeit im Schienenverkehrsmittel weniger eine moderne Einrichtung als
vielmehr die gute alte Eisenbahn sieht.
Rückblickend läßt sich sagen, dass es vielleicht richtiger gewesen wäre, die hohen Kosten für den Bau und Betrieb
dieser Neben- und Kleinbahnen in den Ausbau des Straßennetzes zwischen den großen durchgehenden Eisenbahnlinien
zu stecken, die heute noch sowohl rentabel als auch volkswirtschaftlich sinnvoll sind, und es für unabsehbare Zeit
auch bleiben werden. Damals aber, als es um die Erschließung der abgelegenen Landesteile und um die
Industrialisierung Deutschlands
ging, war das Automobil noch nicht erfunden oder jedenfalls noch nicht einsatzbereit.
Es geht hier nicht um die negative Beurteilung des Kraftverkehrs, oder es geht nicht darum, dass
versucht werden sollte, den Kraftverkehr von den Straßen zu verbannen. Das Automobil ist eine Erscheinungsform des
zwanzigsten Jahrhunderts, wie zum Beispiel das Radio, der Kühlschrank, der Fernseher oder die Luftfahrt, und hat
wie jeder kulturelle oder zivilisatorische Fortschritt das selbstverständliche Recht, sich dem Menschen nutzbar
und dienstbar zu machen. Entscheidend bei der Beurteilung dieser beiden Verkehrsmittel kann also nur sein, welchen
volkswirtschaftlichen Nutzen es hat, welchen Wert es also für die Gesamtheit der Gesellschaft besitzt.
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