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19.05.2026

Rechtliche Probleme des Schienentransports

Die Eisenbahngesellschaften stehen in einem harten Abwehrkampf gegen die von Jahr zu Jahr weiter zunehmende Konkurrenz des Güterkraftverkehrs auf der Straße.
Die Lokomotive hatte das Pech, etwa 70 Jahre vor dem Kraftwagen entdeckt worden zu sein. Das belastet sie nicht nur bis heute mit juristischem Ballast und mit einer übertriebenen gesetzlichen Reglementierung aus längst überwundenen, für technische Fragen noch gänzlich unaufgeschlossenen Zeiten, sondern führte auch zu einem Missbrauch der Eisenbahn insofern, als in den ersten sieben oder acht Jahrzehnten unserer Eisenbahnzeit fast jedes Dorf seine Eisenbahn bekam.
Wäre das Automobil schon 1835 auf der Landstraße erschienen, woran übrigens nach der Erfindung des Dampfwagens viele Ingenieure gedacht und sogar gearbeitet haben, dann hätte man sich wohl gehütet, Deutschland mit einem so dichten Schienennetz zu überziehen. Zahlreiche Nebenbahnen und Kleinbahnen, die es heute bei uns gibt, sind jetzt nicht nur der eigentlich unrentable Teil der Eisenbahn, sondern auch verantwortlich dafür, dass die Öffentlichkeit im Schienenverkehrsmittel weniger eine moderne Einrichtung als vielmehr die gute alte Eisenbahn sieht.
Rückblickend läßt sich sagen, dass es vielleicht richtiger gewesen wäre, die hohen Kosten für den Bau und Betrieb dieser Neben- und Kleinbahnen in den Ausbau des Straßennetzes zwischen den großen durchgehenden Eisenbahnlinien zu stecken, die heute noch sowohl rentabel als auch volkswirtschaftlich sinnvoll sind, und es für unabsehbare Zeit auch bleiben werden. Damals aber, als es um die Erschließung der abgelegenen Landesteile und um die Industrialisierung Deutschlands ging, war das Automobil noch nicht erfunden oder jedenfalls noch nicht einsatzbereit.
Es geht hier nicht um die negative Beurteilung des Kraftverkehrs, oder es geht nicht darum, dass versucht werden sollte, den Kraftverkehr von den Straßen zu verbannen. Das Automobil ist eine Erscheinungsform des zwanzigsten Jahrhunderts, wie zum Beispiel das Radio, der Kühlschrank, der Fernseher oder die Luftfahrt, und hat wie jeder kulturelle oder zivilisatorische Fortschritt das selbstverständliche Recht, sich dem Menschen nutzbar und dienstbar zu machen. Entscheidend bei der Beurteilung dieser beiden Verkehrsmittel kann also nur sein, welchen volkswirtschaftlichen Nutzen es hat, welchen Wert es also für die Gesamtheit der Gesellschaft besitzt.

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