Der Anwalt

Anwaltsbüro
Ich möchte, dass Sie zufrieden sind.
Deshalb lege ich besonderen Wert auf entspannte Atmosphäre und persönliche Betreuung.
In bestimmten Fällen ist es möglich, dass Sie meine Mobilnummer erhalten, um eine über die gängigen Bürozeiten hinausgehende Erreichbarkeit zu gewährleisten.
Rechtsanwalt

Die Kosten

Jeder der einen Rechtsanwalt beauftragt sollte wissen, dass dies Kosten auslösen kann.
Es erwartet wohl auch niemand, dass ich ohne Entgelt tätig werde — dies dürfte ich ohnehin schon aus rechtlichen Gründen nicht tun.
Aber eines dürfen Sie auf jeden Fall erwarten: Dass Sie schon vor der Entscheidung, ob Sie mich beauftragen, über entstehende Gebühren und Kosten informiert werden. Daher versuche ich, das Thema Gebühren so transparent und verständlich wie möglich zu gestalten.
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Grundsätzlich rechne ich nach den Vorschriften des Rechtsanwalts­vergütungsgesetz (RVG) ab. Das RVG legt fest, dass sich die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren und die anfallenden Gerichtskosten nach dem sogenannten Gegenstandswert richten.
Lediglich in bestimmten Fällen, z.B., wenn meine Hilfe zeitintensiver gewünscht wird, kann es sowohl für den Mandanten als auch für mich Sinn machen, eine individuelle Vereinbarung abzuschließen. Eine solche kann nach Stunden oder pauschal gestaltet werden und hängt vom Einzelfall ab.
Prozesskostenhilfe
Manchmal ist man aufgrund seines geringen Einkommens und Vermögens nicht in der Lage, die voraussichtlich entstehenden Anwaltsgebühren selbst zu tragen. Dann gibt es die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe vom Staat zu erhalten.
Allerdings sind Sie gehalten, mir bereits bei Beginn des Mandants mitzuteilen, ob Sie möglicherweise Prozesskostenhilfe benötigen. Nur dann kann ich prüfen, ob und in welchem Umfang Ihnen Prozesskostenhilfe zusteht und gegebenenfalls die erforderlichen Anträgen zusammen mit Ihnen stellen.
Rechtsschutzversicherung
Grundsätzlich ist der Mandant aus dem Vertrag mit dem Anwalt verpflichtet, das gesetzlich geregelte oder vereinbarte Honorar zu zahlen. Wenn er das nicht freiwillig tut, muss eventuell ein Forderungseinzug durch Rechtsanwalt erfolgen. Für den Fall, dass Sie eine Rechtsschutz­versicherung abgeschlossen haben, übernehme ich die Korrespondenz und auch die mitunter aufwändige Auseinandersetzung mit der Versicherung für Sie.
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