Der Anwalt
Ich möchte, dass Sie zufrieden sind.
Deshalb lege ich besonderen Wert auf entspannte Atmosphäre und persönliche Betreuung.
In bestimmten Fällen ist es möglich, dass Sie meine Mobilnummer erhalten, um eine über die gängigen Bürozeiten
hinausgehende Erreichbarkeit zu gewährleisten.
Die Kosten
Jeder der einen Rechtsanwalt beauftragt sollte wissen, dass dies Kosten auslösen kann.
Es erwartet wohl auch niemand, dass ich ohne Entgelt tätig werde — dies dürfte ich ohnehin schon aus rechtlichen
Gründen nicht tun.
Aber eines dürfen Sie auf jeden Fall erwarten: Dass Sie schon vor der Entscheidung, ob Sie mich beauftragen, über
entstehende Gebühren und Kosten informiert werden. Daher versuche ich, das Thema Gebühren so transparent und
verständlich wie möglich zu gestalten.
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Grundsätzlich rechne ich nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Das RVG legt fest,
dass sich die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren und die anfallenden Gerichtskosten nach dem sogenannten Gegenstandswert
richten.
Lediglich in bestimmten Fällen, z.B., wenn meine Hilfe zeitintensiver gewünscht wird, kann es sowohl für den
Mandanten als auch für mich Sinn machen, eine individuelle Vereinbarung abzuschließen. Eine solche kann nach
Stunden oder pauschal gestaltet werden und hängt vom Einzelfall ab.
Prozesskostenhilfe
Manchmal ist man aufgrund seines geringen Einkommens und Vermögens nicht in der Lage, die voraussichtlich
entstehenden Anwaltsgebühren selbst zu tragen. Dann gibt es die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe vom Staat zu
erhalten.
Allerdings sind Sie gehalten, mir bereits bei Beginn des Mandants mitzuteilen, ob Sie möglicherweise
Prozesskostenhilfe benötigen. Nur dann kann ich prüfen, ob und in welchem Umfang Ihnen Prozesskostenhilfe zusteht
und gegebenenfalls die erforderlichen Anträgen zusammen mit Ihnen stellen.
Rechtsschutzversicherung
Grundsätzlich ist der Mandant aus dem Vertrag mit dem Anwalt verpflichtet, das gesetzlich geregelte oder
vereinbarte Honorar zu zahlen.
Wenn er das nicht freiwillig tut, muss eventuell ein
Forderungseinzug durch Rechtsanwalt
erfolgen.
Für den Fall, dass Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernehme ich die Korrespondenz und
auch die mitunter aufwändige Auseinandersetzung mit der Versicherung für Sie.