Bestens vorbereitet sein!
Droht Ihnen eine Kündigung?
Wenn Sie merken, dass Ihr Arbeitsplatz in Gefahr sein könnte und eine Kündigung im Raum steht, oder wenn Ihr
Arbeitgeber bereits eine Kündigung angedroht hat, dann werden Sie sofort aktiv, und nehmen Sie so bald wie möglich
mit mir Kontakt auf.
Meine Beratung ist stets individuell und zielführend. So sind Sie bestens gewappnet, und wir können die Kündigung
anfechten oder aber auch für Sie vorteilhafte Bedingungen aushandeln.
Alle Themen wie Aufhebungsvertrag, Abfindung und Zeugnis müssen geklärt werden.
Vielleicht ist Ihnen auch daran gelegen, weiterhin bei Ihrem Arbeitgeber arbeiten zu können.
Auch hierfür lässt sich die geeignete und bestmögliche Herangehensweise finden.
Keine Zeit verlieren!
Ihnen wurde bereits gekündigt?
Wenn Ihnen bereits eine Kündigung übergeben oder zugestellt wurde, dann ist es höchste Zeit, und Sie sollten keinen
Augenblick länger warten. Nehmen Sie Kontakt mit mir auf.
Ich verschaffe mir schnell einen Überblick; und gemeinsam beraten und beschließen wir über das ideale Vorgehen.
Eine Kündigungsschutzklage muss rechtzeitig eingereicht werden – hier gilt eine Frist von 3 Wochen ab Zugang der
Kündigung.
Wenn wir feststellen, dass die Kündigung aus irgendwelchen Gründen formell unwirksam ist, z.B. aufgrund förmlicher
Fehler, fehlender Unterschriften, fehlender Berechtigungen der Unterzeichner oder falscher Berechnung der Fristen,
so werden wir die Kündigung schon aus diesem Grund umgehend zurückweisen.