Soforthilfe bei Kündigung
Unterstützung für Arbeitnehmer
Der Arbeitsplatz ist die Grundlage für das wirtschaftliches (Über-)Leben und ein ausschlaggebender Bestandteil für die Zukunftsplanung. Kurzum: Ihr Arbeitsplatz ist absolut wichtig und der Gesetzgeber hat dies berücksichtigt. Als Arbeitnehmer sind Sie deshalb besonders geschützt.
Arbeitgeber dürfen nur unter ganz bestimmten Bedingungen eine Kündigung aussprechen.
Mit meiner professionellen Unterstützung können Sie sich entspannt zurücklehnen. Denn als erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht weiß ich um alle relevanten Vorschriften und aktuellen Gesetze auch des Arbeitsschutzes aus denen sich die für Sie passende Strategie ergibt.
Bestens vorbereitet sein!
Droht Ihnen eine Kündigung?
Wenn Sie merken, dass Ihr Arbeitsplatz in Gefahr sein könnte und eine Kündigung im Raum steht, oder wenn Ihr Arbeitgeber bereits eine Kündigung angedroht hat, dann werden Sie sofort aktiv, und nehmen Sie so bald wie möglich mit mir Kontakt auf.
Meine Beratung ist stets individuell und zielführend. So sind Sie bestens gewappnet, und wir können die Kündigung anfechten oder aber auch für Sie vorteilhafte Bedingungen aushandeln.
Alle Themen wie Aufhebungsvertrag, Abfindung und Zeugnis müssen geklärt werden.
Vielleicht ist Ihnen auch daran gelegen, weiterhin bei Ihrem Arbeitgeber arbeiten zu können. Auch hierfür lässt sich die geeignete und bestmögliche Herangehensweise finden.
 
Keine Zeit verlieren!
Ihnen wurde bereits gekündigt?
Wenn Ihnen bereits eine Kündigung übergeben oder zugestellt wurde, dann ist es höchste Zeit, und Sie sollten keinen Augenblick länger warten. Nehmen Sie Kontakt mit mir auf.
Ich verschaffe mir schnell einen Überblick; und gemeinsam beraten und beschließen wir über das ideale Vorgehen. Eine Kündigungsschutzklage muss rechtzeitig eingereicht werden – hier gilt eine Frist von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung.
Wenn wir feststellen, dass die Kündigung aus irgendwelchen Gründen formell unwirksam ist, z.B. aufgrund förmlicher Fehler, fehlender Unterschriften, fehlender Berechtigungen der Unterzeichner oder falscher Berechnung der Fristen, so werden wir die Kündigung schon aus diesem Grund umgehend zurückweisen.
Ganz wichtig:
Lassen Sie sich nicht dazu drängen, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben.
Lassen Sie sich auch nicht dazu drängen, irgendwelche anderweitigen Vereinbarungen oder ein Anerkenntnis der Kündigung zu unterzeichnen. Sie würden damit Ihre gesetzlich verbrieften Rechte aufs Spiel setzen oder gar verlieren.
Nutzen Sie die Möglichkeit der rechtlichen Beratung bevor Sie unüberlegt handeln!
1. Schritt nach erhaltener Kündigung:
Ist die Kündigung wirksam?
Am Beginn meiner Tätigkeit steht immer erst die Prüfung, ob die Kündigung tatsächlich wirksam ausgesprochen bzw. zugestellt wurde.
Der Gesetzgeber hat vielen Arbeitnehmern einen gesetzlichen Kündigungsschutz zugesprochen. Hierzu zählen z. B.:
  • Menschen mit schweren Behinderungen
  • Schwangere
  • Arbeitnehmer in Elternzeit
Eventuell gelten in Ihrem Fall auch besondere Bestimmungen. Besteht ein Betriebsrat, so prüfen wir, ob der ordnungsgemäß angehört wurde und der Kündigung zugestimmt hat. Ist dies nicht der Fall, könnte allein hierin bereits eine Unwirksamkeit der Kündigung liegen.
Es gibt viele Stolpersteine für den Arbeitgeber, die wir uns alle genau anschauen, prüfen, und die Kündigung dadurch angreifbar machen.
 
2. Schritt nach erhaltener Kündigung:
Die Kündigungsschutzklage
Ab Zustellung der Kündigung tickt die Uhr! Der Gesetzgeber gibt 3 Wochen Zeit für die Einreichung der Kündigungs­schutzklage – die Frist läuft ab dem ordnungsgemäßem Zugang der Kündigung. Hat Ihr Arbeitgeber mehr als 10 Mitarbeiter und Sie sind länger als sechs Monate beschäftigt, so ist die Kündigungs­schutzklage möglich und grundsätzlich zu empfehlen.
Zögern Sie nicht – handeln Sie!
Wenn Sie mir Ihren Arbeitsvertrag und die erhaltene Kündigung per E-Mail zusenden, habe ich gleich alle relevanten Informationen für die erste Beratung und eine Einschätzung der Lage.
Impressum