Strafrecht

Es kann jeden treffen...
Jeder kann plötzlich verdächtigt werden, jeder kann plötzlich Beschuldigter in einem staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren werden. Und dann ist eine kompetente und rasch verfügbare anwaltliche Hilfe und Beratung von existentieller Bedeutung.
Nur ich als Rechtsanwalt kann Akteneinsicht beantragen, und auf diese Weise erfahren, welche Tatsachen den Beschuldigungen zu Grunde liegen, und was genau vorgeworfen wird.
Und erst nach Kenntnis des Akteninhalts kann ich in Absprache mit Ihnen die richtige Verteidigungs­strategie festlegen. Dabei ist äußerst fachkundiges Vorgehen erforderlich, denn die deutsche Strafprozessordnung bietet vielfältige Möglichkeiten, ein Verfahren möglichst frühzeitig zu beenden, so dass es gar nicht erst zu einer Verhandlung vor dem Strafgericht kommen muss.
Ich helfe Ihnen bei der Verteidigung sowohl im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren, als auch in einem eventuellen Hauptverfahren vor dem Strafrichter.
Und so geht das im Einzelnen:
Leider kann es auch vorkommen, dass Sie selbst das Opfer einer Straftat werden. In solchen Fällen mache ich Ihre Rechte, z.B. den Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes, im Wege der Nebenklage oder im sogenannten Adhäsions­verfahren geltend.
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