Strafrecht
Es kann jeden treffen...
Jeder kann plötzlich verdächtigt werden, jeder kann plötzlich Beschuldigter in einem staatsanwaltlichen
Ermittlungsverfahren werden. Und dann ist eine kompetente und rasch verfügbare anwaltliche Hilfe und Beratung von
existentieller Bedeutung.
Nur ich als Rechtsanwalt kann Akteneinsicht beantragen, und auf diese Weise erfahren, welche Tatsachen den
Beschuldigungen zu Grunde liegen, und was genau vorgeworfen wird.
Und erst nach Kenntnis des Akteninhalts kann ich in Absprache mit Ihnen die richtige Verteidigungsstrategie
festlegen. Dabei ist äußerst fachkundiges Vorgehen erforderlich, denn die deutsche Strafprozessordnung bietet
vielfältige Möglichkeiten, ein Verfahren möglichst frühzeitig zu beenden, so dass es gar nicht erst zu einer
Verhandlung vor dem Strafgericht kommen muss.
Ich helfe Ihnen bei der Verteidigung sowohl im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren, als auch in einem
eventuellen Hauptverfahren vor dem Strafrichter.
Und so geht das im Einzelnen:
- Ich beantrage Akteneinsicht
- Ich bin bei allen Vernehmungen durch Polizei oder Staatsanwaltschaft anwesend
- Ich erstelle gemeinsam mit Ihnen eine Verteidigungsschrift
- Ich verhandele mit Staatsanwaltschaft und Gerichten
- Ich lege sofort Rechtsmittel gegen einen Haftbefehl ein
- Ich erhebe Haftbeschwerde
- Ich beantrage Haftprüfung
- Soweit es erforderlich ist, übernehme ich Ihre Pflichtverteidigung
- Ich mache Beweisanregungen
- Ich stelle Beweisanträge
- Und schließlich lege ich erforderlichenfalls Rechtsmittel wie Beschwerde, Berufung
oder Revision ein
Leider kann es auch vorkommen, dass Sie selbst das Opfer einer Straftat werden. In solchen Fällen mache ich Ihre
Rechte, z.B. den Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes, im Wege der Nebenklage oder im sogenannten
Adhäsionsverfahren geltend.