Vorladung zur Vernehmung bei der
Polizei
Was sie über die Vorladung der Polizei wissen müssen:
In einem Ermittlungsverfahren versucht die Staatsanwaltschaft, einen Vorgang umfassend aufzuklären. Es kann daher
jeden treffen, vorgeladen zu werden. Wenn Sie als Beschuldigter vorgeladen werden, muss Ihnen jederzeit rechtliches
Gehör angeboten werden.
Wie sie sich verhalten müssen:
Sobald Sie eine „Einladung“ der Polizei erhalten, sind Sie Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren.
Aufgrund dieses Status stehen Ihnen nunmehr bestimmte Rechte zu.
Eins dieser Rechte besteht darin, die Aussage verweigern zu dürfen. Denn als Beschuldigter sind Sie nicht
verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung zu folgen. Nehmen Sie stattdessen unverzüglich Kontakt mit mir auf, -
ich erledige alles weitere. Ich melde mich für Sie bei der Polizei, sage den Vernehmungstermin ab, und beantrage
zunächst einmal Akteneinsicht.
Ermittlungsbehörden sind nicht Ihre Freunde!
Nutzen Sie Ihr Aussageverweigerungsrecht, schweigen Sie, und kontaktieren Sie mich sofort.
Ermittlungsverfahren
Was sie im Ermittlungsverfahren wissen müssen:
Sobald eine Strafverfolgungsbehörde (also die Polizei oder die Staatsanwaltschaft) aufgrund tatsächlicher
Anhaltspunkte Kenntnis von einer möglichen Straftat erhält, ist sie gesetzlich verpflichtet, den Sachverhalt zu
erforschen und ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.
Im Rahmen eines solchen Verfahrens kann die Staatsanwaltschaft den Beschuldigten vernehmen, Zeugen und
Sachverständige anhören, Durchsuchungen durchführen, und im übrigen alles veranlassen, was zur Aufklärung
erforderlich ist.
Wie sie sich verhalten müssen:
Ihre Verhaltensweise in einem Ermittlungsverfahren ist von Ihrem "Status" abhängig:
Als Zeuge sind Sie verpflichtet, Angaben zu machen; es sei denn, Ihnen steht aus irgendeinem Grund ein
Zeugnisverweigerungsrecht zu.
Als Beschuldigter hingegen haben Sie immer das Recht, die Aussage zu verweigern. Dieses Recht sollten Sie
beherzigen. Entscheidend ist, dass Sie sich sofort anwaltlichen Beistandes bedienen, denn nur ich als Rechtsanwalt
und Ihr Verteidiger kann Akteneinsicht nehmen und anschließend die richtige Strategie mit Ihnen erörtern und planen.
Ohne Akteneinsicht kennen Sie keine Details des Verfahrens – daher sollten Sie sich unverzüglich an mich wenden,
damit ich für Sie Akteneinsicht nehmen kann.