Als niedergelassener Rechtsanwalt mit Kanzlei in Hamburg habe ich mich aus Überzeugung der Wahrnehmung Ihrer
Interessen verschrieben. So liegt mein Fokus nicht nur auf der Vertretung von Arbeitnehmern, sondern auch auf
Beistand und Hilfe in allen strafrechtlichen Angelegenheiten.
Die Maxime: Kolbe holt das Beste für Sie raus!
Dies ist nicht nur ein dahingesagter Spruch, sondern das Ziel eines jeden Mandats, welches ich übernehme.
Besonderen Wert lege ich auf die persönliche Betreuung des einzelnen Mandanten. In vielen Großkanzleien ist ein
solches persönliches Verhältnis zwischen Mandant und Rechtsanwalt nicht möglich. Ich sehe meine Arbeit als
Dienstleistung am Mandanten an, und ich lasse mich an diesem Anspruch täglich messen.
Mein Studium der Rechtswissenschaften habe ich an der Universität Hamburg erfolgreich abgeschlossen, und nach
Tätigkeiten in größeren Kanzleien habe ich im Jahr 2005 meine eigene Kanzlei gegründet. Schnell habe ich meinen
Schwerpunkt im Arbeitsrecht gefunden und mich entsprechend als Experte positioniert.
Ihr
Experte für Arbeitsrecht
steht für alle Fragen zu Arbeitsvertrag, Kündigung und Gehaltsfortzahlung zur Verfügung.
Durch die weiterführende Spezialisierung im Arbeitsrecht wurde mir der Titel
Fachanwalt für Arbeitsrecht
von der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg verliehen.
Die gewachsene rechtliche Kompetenz wird durch regelmäßige Fortbildungen erweitert.